Virtuelle
Jetons
Um
der Spielleidenschaft zu frönen ist es im Zeitalter des
Internet nicht mehr nötig, leibhaftig am Roulettetisch
Platz zu nehmen. Vom heimischen Computer aus, setzt der Spieler
virtuelle Jetons auf Rot oder Schwarz.
Mit
dem Online-Casino der Hamburger Spielbank startete am 28.
Oktober 2002 das erste legale deutsche Glücksspielangebot
im Netz. Um als virtueller Spieler in der Spielbank sein Glück
zu versuchen, muss der User persönlich registriert sein
und sich im Hamburger Stadtgebiet aufhalten. Diese Einschränkung
ist nötig, denn eine Erlaubnis für das Online-Angebot
liegt nur vom Hamburger Senat vor. Theoretisch sind aber Ausnahmen
vom Glücksspielverbot in allen Ländern nötig,
in denen auf das Angebot zugegriffen werden kann.
Den
Sitz einer Firma oder eines Servers ins Ausland zu verlegen,
um den strengen deutschen Glücksspielvorschriften zu
entgehen, ist deshalb keine Lösung. Wenn am Online- Glücksspiel
auch User aus Deutschland teilnehmen können, so macht
sich der Anbieter auch mit einem Server im Ausland nach deutschem
Recht strafbar. Denn es gilt das Prinzip des Tatorts. Setzt
ein User in Eichstätt in einem virtuellen Casion auf
die richtige Zahl und gewinnt, macht er sich und den Anbieter
strafbar, weil die Tat auf deutschem Boden stattfindet und
gegen das Gesetz verstößt.
zurück
Susanne
Kleist
|