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Spielbank Hamburg im WWW

Virtuelle Jetons

Um der Spielleidenschaft zu frönen ist es im Zeitalter des Internet nicht mehr nötig, leibhaftig am Roulettetisch Platz zu nehmen. Vom heimischen Computer aus, setzt der Spieler virtuelle Jetons auf Rot oder Schwarz.

Mit dem Online-Casino der Hamburger Spielbank startete am 28. Oktober 2002 das erste legale deutsche Glücksspielangebot im Netz. Um als virtueller Spieler in der Spielbank sein Glück zu versuchen, muss der User persönlich registriert sein und sich im Hamburger Stadtgebiet aufhalten. Diese Einschränkung ist nötig, denn eine Erlaubnis für das Online-Angebot liegt nur vom Hamburger Senat vor. Theoretisch sind aber Ausnahmen vom Glücksspielverbot in allen Ländern nötig, in denen auf das Angebot zugegriffen werden kann.

Den Sitz einer Firma oder eines Servers ins Ausland zu verlegen, um den strengen deutschen Glücksspielvorschriften zu entgehen, ist deshalb keine Lösung. Wenn am Online- Glücksspiel auch User aus Deutschland teilnehmen können, so macht sich der Anbieter auch mit einem Server im Ausland nach deutschem Recht strafbar. Denn es gilt das Prinzip des Tatorts. Setzt ein User in Eichstätt in einem virtuellen Casion auf die richtige Zahl und gewinnt, macht er sich und den Anbieter strafbar, weil die Tat auf deutschem Boden stattfindet und gegen das Gesetz verstößt.

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Susanne Kleist



 links

Wann sind die Verluste des Spielers unangemessen hoch?



Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. juli 2000 zum Spielbankgesetz in Baden-Württemberg:
bundesverfassungsgericht.de


Die Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch im Volltext:
jurcom5.juris.de


Die Spielverordnung im Internet:
www.imsbonn.de


 


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