Asylgrund Homosexualität

 

Liebe kannst du nicht verbergen

Es ist nur ein Kuss. Ein Kuss im Parkhaus der Universität. Doch der Wachmann hat ihn gesehen. Er ruft die Polizei, die Omid und seinen Freund verhaftet. Omids Glück: Seine Familie erfährt von der Verhaftung und bezahlt ein Lösegeld. So wird der junge Mann freigelassen.

Danach versucht er zu verstecken, dass er schwul ist. Ein Mann der Religionspolizei, die das Einhalten der religiösen Vorschriften überwacht, bemerkt es trotzdem und bedroht Omid. „Da habe ich beschlossen, dass ich gehen muss“, sagt der 26-Jährige heute. Aus seinem Heimatland, dem Iran, ist Omid (Name von der Redaktion geändert) nach Deutschland geflohen. Weil er Männer und nicht Frauen liebt und das in seinem Heimatland verboten ist. Denn im Iran steht auf Homosexualität die Todesstrafe durch Erhängen.

Aber nicht nur im Iran ist gleichgeschlechtliche Liebe ein gesellschaftliches Tabu, sie wird in sieben weiteren Ländern verfolgt und das Todesurteil vollstreckt.


Anspruch auf Asyl

Wenn Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung in ihrem Heimatland verfolgt werden, können sie Schutz in der Europäischen Union suchen: Dieser Anspruch auf Asyl besteht seit 2013, als der Europäische Gerichtshof das entsprechende Urteil gefällt hat. Doch auch in Deutschland ist die Situation für homosexuelle Flüchtlinge oft nicht einfach.

Omid (26)

„Mannheim ist jetzt meine Heimat“

Omid entfloh seiner Verfolgung im Iran auf der Ladefläche eines LKW. Ungefähr vier Tage lang war er unterwegs, ohne Tageslicht, ohne Bewegung. Voller Angst. Ein paar Datteln und etwas Saft hatte er zwar dabei, doch er konnte nichts zu sich nehmen. „Ich habe nicht gedacht, dass ich vier Tage lang nichts gegessen habe. Ich hatte keinen Hunger. Diese Angst, die kann ich nicht beschreiben.“ Eigentlich sollte ihn der Schleuser nach England bringen, doch das tat er nicht. So landete Omid in Essen und stellte seinen Asylantrag. Über Umwege kam er nach Trier. Schlussendlich landete er in Ludwigshafen im Asylheim, wo er sieben Monate auf seine Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wartete. Bei anderen Asylbewerbern dauert es von der Ankunft bis zur Anhörung sogar bis zu zwei Jahre.

„Wie beweist man, dass man schwul ist?“

Die Anhörung ist ein wichtiger Bestandteil des Asylverfahrens. Hier sollen die Asylbewerber darlegen, welche Verfolgungserlebnisse und Fluchtgründe sie haben. Beim Antrag auf Asyl wegen der sexuellen Orientierung kommt es vor allem darauf an, zwei Dinge glaubhaft zu machen: die sexuelle Orientierung und die Verfolgung deswegen.

Die sexuelle Orientierung glaubhaft zu machen, ist nicht einfach. Markus Ulrich, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD): „Mal andersrum gefragt: Wie beweist man denn, dass man hetero ist?“ Um in der Anhörung seine sexuelle Orientierung glaubhaft zu machen, könne der Flüchtling etwa erzählen, wie er den ersten Freund oder die erste Freundin kennengelernt hat und wie die Beziehung war.

Fotos vom Geschlechtsakt oder ähnliches, um die sexuelle Orientierung zu beweisen, sind in der Anhörung seit 2014 nicht mehr zulässig. Auch, wenn der Flüchtling diese selbst anbietet.

    Rechtslage in der Europäischen Union

 

  • 2013 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass homosexuelle Flüchtlinge Anspruch auf Asyl in der EU haben, wenn ihnen in ihrem Heimatland Verfolgung oder Haftstrafen wegen ihrer sexuellen Orientierung drohen.
  • Der EuGH formuliert die sexuelle Ausrichtung als ein „bedeutsames Merkmal für die persönliche Identität eines Menschen“. Es könne nicht verlangt werden, diese geheim zu halten oder auf ein Ausleben der sexuellen Orientierung zu verzichten.
  • 2014 sprach der EuGH ein weiteres Urteil aus: Bei der Befragung von homosexuellen Asylbewerbern muss die Menschenwürde und Privatsphäre bei Nachfragen zur sexuellen Orientierung gewahrt werden. Fragen zu sexuellen Praktiken und Videoaufnahmen oder Tests sind verboten.
  • Auslöser für das Urteil war die Verwendung sogenannter phallometrischer Tests im Rahmen von Asylverfahren in Tschechien. Dabei wurden den Antragsstellern pornografische Bilder gezeigt und währenddessen der Blutfluss im Penis gemessen.


Der Europäische Gerichtshof in Brüssel. (Foto: Cédric Puisney (CC BY 2.00) Wikimedia Commons)

Glaubhaft machen müssen die Asylbewerber in der Anhörung auch, dass sie verfolgt wurden. Das war für Omid nicht einfach: „Ich kam mit schrecklichen Erlebnissen hierher und musste diese Geschichte immer wieder erklären, erklären und erklären. Diese Wiederholungen waren ganz schlimm. Weil die Sachen, die mir passiert sind, nicht einfach zu erzählen sind. Man schämt sich.“

Für viele Asylbewerber ist die Anhörung eine Tortur, die oft Stunden dauert. Omids Befragung dauerte vier. In diesen Stunden sollen die Asylbewerber völlig Fremden von ihrer Sexualität und ihren schlimmsten Erlebnissen erzählen.

 

Gisela Seidler ist Rechtsanwältin für Asylrecht in München und setzt sich für schwule Asylbewerber ein, wie Omid aus dem Iran. (Foto: Pia Reiser)

Die Menschen kommen aus Ländern, in denen Homosexualität ein dermaßen großes Geheimnis ist und auch Strafbarkeit besteht. Und sie wissen nicht unbedingt, dass das hier okay ist.

Gisela Seidler

Rechtsanwältin für Asylrecht, arbeitet momentan hauptsächlich mit Asylbewerbern aus Afghanistan, dem Irak und Teilen Afrikas


Omid hatte am Anfang Angst, sich zu outen – obwohl er wusste, dass es in Deutschland egal ist, ob er Männer oder Frauen liebt. Dieses Phänomen kennt auch Sascha Hübner von der Schwulenberatungsstelle Sub in München: „Auf einer kognitiven Ebene wissen die Asylbewerber, dass es in Deutschland okay ist, schwul oder lesbisch zu sein. Aber auf der gefühlsmäßigen Ebene können sie sich das oft gar nicht vorstellen und sind daher sehr, sehr vorsichtig.“

Dass seine Homosexualität in Deutschland „okay“ ist, dieses Gefühl bekam Omid beim ersten Anlauf für seine Anhörung nicht vermittelt. Als er berichtete, dass er wegen seiner Homosexualität gekommen ist, lachte der Dolmetscher Omid aus.

„Die Flüchtlinge bringen das mit, was sie aus ihren Herkunftsländern kennen“

„Es kann diese Schwierigkeit geben, wenn die Dolmetscher selber homophob sind oder aus dem gleichen Heimatland mit dem gesellschaftlichen Hintergrund kommen wie der Flüchtling. Da kann es sogar passieren, dass falsch übersetzt wird – aus Scham“, sagt Markus Ulrich vom LSVD. Omid brach damals seine Anhörung ab und konnte sie einige Wochen später mit einer Dolmetscherin wiederholen, mit der er viel besser zurechtkam.

Obwohl Omid jetzt in Deutschland wohnt, zeigte er seine Homosexualität im Asylheim nicht. Als seine Mitbewohner es nach einiger Zeit doch herausfanden, schlugen sie ihn. „Die Flüchtlinge bringen natürlich das mit, was sie aus ihren Herkunftsländern kennen. Es gibt, glaube ich, keinen schlimmeren homophoben Ort in Deutschland als die Flüchtlingslager“, sagt Rechtsanwältin Seidler. „Ich habe mich dort nicht mehr sicher gefühlt, wollte dort keine Zeit mehr verbringen“, sagt Omid. Die psychologische Lesben- und Schwulenberatung Rhein-Neckar (PLUS) hat sich dann dafür eingesetzt, dass er in eine eigene Wohnung ziehen konnte, noch bevor sein Asylantrag durch war.

Sekulima (30)

„Wir fühlen uns im Schwebezustand
gefangen“

Auch Sekulima ist schwul und deswegen aus seiner Heimat Uganda geflohen. Gerade wartet er auf eine Entscheidung in seinem Asylverfahren – glücklich ist er mit seiner aktuellen Situation in Deutschland nicht. Seit vier Jahren lebt der 30-Jährige schon in einem Asylheim in Schwaben, und auch seine drei Mitbewohner dürfen nicht erfahren, dass er schwul ist. „Ich weiß, was sie darüber denken. Also muss ich mich immer noch verstecken. Ich fühle mich nicht wohl, so wie ich gerade lebe“, sagt er. Doch die Situation in seinem Heimatland war schlimmer. Dort wurde er mehrmals angegriffen.

Als sein Chef bemerkte, dass Sekulima einen Freund hat, feuerte er ihn, erzählt Sekulima. Er und sein damaliger Freund waren es gewohnt, sich zu verstecken. „Aber manchmal geht eben etwas schief. Du kannst dich nicht lange verstecken. Liebe kann man nicht verbergen.“

Die Leute fingen an, über ihn zu tuscheln. Sie gingen zum Bürgermeister und forderten ihn auf, Sekulima aus ihrem Viertel rauszuwerfen. Ansonsten würden sie Sekulima töten. Der Bürgermeister ging zu dem jungen Mann und sagte zu ihm: Bitte gehe weg von hier. Ich möchte kein Blut an meinen Händen haben. Und Sekulima floh. Zuerst ging er nach Ruanda und ließ sich dann 2011 über Kenia und Istanbul nach Köln schleusen.

Seit vier Jahren lebt er nun in Deutschland, traut sich aber trotzdem nicht, im Asylheim seine Homosexualität zu zeigen. Doch Sekulima kann nicht ausziehen, bis über seinen Asylantrag entschieden ist. Aktuell ruht das Verfahren – bis es, laut des zuständigen Bayerischen Verwaltungsgerichts, verlässliche Berichte über die Situation in seinem Heimatland Uganda gibt.


Lageberichte bestimmen die Entscheidung mit

Das Bundesamt berücksichtigt zusätzlich zu der persönlichen Geschichte des Asylbewerbers auch andere Quellen, um zu beurteilen, ob und wie die Flüchtlinge in ihrem Heimatland verfolgt werden. Etwa, ob Homosexualität im jeweiligen Land strafbar ist und ob diese Strafen auch angewendet werden.

Um die Verfolgungslage im Heimatland eines Flüchtlings abschätzen zu können, zieht das Bundesamt auch die sogenannten Berichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage heran. Diese erstellt das Auswärtige Amt und stützt sich dabei nach eigener Aussage unter anderem auf Informationen von Nichtregierungsorganisationen, anderen Staaten oder Oppositionsgruppen.

Markus Ulrich vom LSVD kritisiert, dass diese Berichte Verschlusssache sind: „Man weiß nicht, welche Informationen in den Berichten stehen, wie alt die Informationen sind und welche Quellen genutzt werden.“ Auch Rechtsanwältin Gisela Seidler äußert Kritik an diesen Lageberichten: „Sie sind nicht ausreichend. Das Auswärtige Amt verkürzt sehr oft und beschönigt ganz grundsätzlich insgesamt die Lage in vielen Ländern, nicht nur im Betreff Homosexualität. Weil man nicht unbedingt viele Asylsuchende anerkennen möchte.“

Stellungnahme des Auswärtigen Amts zur Kritik an den Asyllageberichten. (Foto: Auswärtiges Amt)

Das Auswärtige Amt beruft sich auf Nachfrage von Einsteins jedoch darauf, dass bei der Erstellung der Berichte ein „besonders hoher, auch verfassungsrechtlich bestätigter, Sorgfältigkeitsanspruch besteht“. Diesem würde bei der Nutzung der Quellen auch Rechnung getragen. Außerdem würden die Quellen nur verwendet, wenn „die Belastbarkeit der darin enthaltenen Informationen sichergestellt ist.“

Bei der Beurteilung der Verfolgungslage in Sekulimas Heimatland Uganda berücksichtigt das Bundesamt nach eigenen Aussagen etwa Informationen aus Berichten von Human Rights Watch oder Amnesty International. Außerdem könne eine Anfrage an das Auswärtige Amt gestellt werden, wenn die Angaben eines Flüchtlings unklar seien. Diese überprüfe das Auswärtige Amt dann.

Einige Aussagen des Auswärtigen Amtes über Uganda kritisiert Asylanwältin Seidler scharf: Das Auswärtige Amt habe etwa eine Erklärung des ugandischen Außenministeriums sofort in seine Informationen aufgenommen, obwohl diese ganz klar nach außen gerichtet gewesen sei. Das sei eine Reaktion auf die Kürzung der Entwicklungsgelder gewesen. Die strafrechtliche Lage für Homosexuelle habe sich 2014 nämlich stark verschärft.


Rechtslage in Uganda

 

  • Seit den 1950er Jahren ist Homosexualität in Uganda verboten.
  • Ab 2009 wurde ein Entwurf für den Anti-Homosexuality Act diskutiert, ursprünglich sah er die Todesstrafe für „schwere Homosexualität“ vor.
  • Am 24. Februar 2014 trat der Anti-Homosexuality Act in Kraft. Bei „schwerer Homosexualität“ drohten nun lebenslange Haftstrafen (dazu zählen gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen „Wiederholungstätern“, Menschen mit Behinderung und HIV-positive Menschen). Das Gesetz verpflichtete zudem Bürger, Homosexuelle bei den Behörden anzuzeigen.
  • Im August 2014 kippte das Verfassungsgericht in Uganda den Anti-Homosexuality Act wegen eines Formfehlers: Bei der Verabschiedung des Gesetzes waren nicht genügend Mitglieder im Parlament anwesend gewesen, um eine beschlussfähige Mehrheit zu bilden.
  • Aktuell wird in Uganda über ein neues Gesetz debattiert, das die „Förderung von unnatürlichen Sexualpraktiken“ verbieten soll. Damit würden laut Menschenrechtlern auch Organisationen oder Personen kriminalisiert, die sich für die Rechte von Homosexuellen einsetzen. Außerdem würde die Gesundheitsversorgung von Homosexuellen gefährdet.

In der Stellungnahme der ugandischen Regierung vom Juli 2014 heißt es, dass der Anti-Homosexuality Act missinterpretiert worden sei. Man wolle damit Menschen mit homosexueller Orientierung gar nicht bestrafen oder diskriminieren, sondern die Werbung für und Verbreitung von „homosexuellen Praktiken“ stoppen. Außerdem garantiere die Regierung die gleiche Behandlung aller Bürger in Uganda und schütze die Rechte jedes Einzelnen.

„Dabei ist die Realität einfach eine andere und es gibt sehr erschütternde Berichte darüber, was in Uganda passiert ist. Berichte über Vergewaltigungen, Berichte über eine Mobgewalt“, sagt Rechtsanwältin Seidler. Laut Amnesty International gilt Uganda als eines der Länder Afrikas, die Homosexuellen gegenüber am feindlichsten eingestellt sind.

Boulevardzeitungen wie Rolling Stone und Red Pepper veröffentlichten Namen, Fotos und Adressen von Personen, die sie für homosexuell hielten. Laut Sekulima sind solche Artikel an der Tagesordnung in Uganda. Auch sein Name wurde schon genannt – allerdings erst 2014, als er schon in Deutschland war.


Menschen, die zu einer sexuellen Minderheit gehören oder sich für die Rechte von Homosexuellen, Bisexuellen und Transgender-Personen einsetzen, wurden nach wie vor von der Polizei und anderen Sicherheitskräften willkürlich festgenommen, ohne Rechtsgrundlage inhaftiert sowie gefoltert oder auf andere Weise misshandelt.

Amnesty International Report 2011 Uganda


Hier in Deutschland fühlt sich Sekulima zwar sicherer als in Uganda „und das ist die Hauptsache.“ Doch er möchte endlich richtig ankommen in Deutschland, nicht mehr in einem Schwebezustand gefangen sein.

Aber Sekulima muss warten, bis es eine Entscheidung in seinem Asylverfahren gibt. Vor allem das Warten macht Sekulima sehr zu schaffen. Im Asylheim hat er keine Privatsphäre, kann nicht einmal seinen Freund aus Berlin zu sich einladen. Durch diese Situation und seine Erlebnisse in Uganda leidet er so sehr, dass er inzwischen in psychologischer Behandlung ist.

Omid muss nicht mehr warten: Seit gut einem Jahr ist sein Asylantrag nun anerkannt, bald holt er sein Abitur nach. Denn da auch seine ehemalige Universität weiß, dass er homosexuell ist, bekommt er von dort keinen Nachweis über seine Leistungen. Aber Omid kämpft sich durch. „Im Iran hatte ich ein gutes Leben, das ich verloren habe. Jetzt möchte ich einfach ein glückliches Leben für mich aufbauen, auf eigenen Beinen stehen.“


Ganz ähnliche Zukunftspläne hat auch Sekulima:

Die Hoffnung, endgültig in Deutschland bleiben zu können, in eine eigene Wohnung zu ziehen, zu studieren – diese Hoffnung will und kann er nicht verlieren. „Wenn ich die verlieren würde, würde ich sterben.“

 


 

Autorin: Pia Reiser

Sonstige Mitwirkende: Elke Gober

Fotos von Omid und Sekulima: Pia Reiser

Titelbild: Benson Kua [CC BY-SA 2.0] / Wikimedia Commons

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