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Richter handeln nach Recht und nach Gesetzen. So will man die Gesellschaft vor Ungerechtigkeiten schützen und größtmögliche Gerechtigkeit schaffen. Teste deinen Gerechtigkeitssinn in unserem Online-Quiz der umstrittenen Urteilssprüche.
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Zeit ist abgelaufen Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Stiefel Ist Recht und Gerechtigkeit immer dasselbe? Wir sagen Nein. Immer wieder unterscheidet sich unser Gerechtigkeitssinn von den Urteilssprüchen, die in Deutschland täglich gefällt werden. Zudem haben wir in Deutschland auch ein ganz anderes Gerechtigkeitsempfinden als Menschen in anderen Ländern, in denen das Rechtssystem zum Beispiel stark religiös geprägt ist. Eine 57-jährige Frau aus Bonn ist zu 80 Prozent geistig behindert. Ihre 82-jährige Mutter kümmert sich um sie und pflegt sie zuhause. Seit der Vater der Frau gestorben ist, stößt sie Beleidigungen aus und schlägt morgens und abends gegen Fenster und Wände. Das stört die Nachbarn; sie fordern: Der Lärm muss aufhören. Beim Richter reichen sie dazu ein Lärmprotokoll ein. Was wäre eine gerechte Lösung?
Die 82-jährige Mutter wird gerichtlich verpflichtet, für Ruhe zu sorgen. Der Richter glaubt, dass sie nicht alle Einflussmöglichkeiten gegenüber der Tochter ausnutzt – schließlich war die Tochter noch nicht so laut, als ihr Vater noch lebte. Durch die Lautstärke wird das Recht der Nachbarn auf körperliche Unversehrtheit – also zum Beispiel ungestörte Nachtruhe – verletzt. Wenn jedoch festgestellt wird, dass die 82-Jährige nicht alles tut, um für Ruhe bei ihrer Tochter zu sorgen, drohen ihr Ordnungsgelder – und im schlimmsten Falle sogar Haft. Quelle: Spiegel
Die 82-jährige Mutter wird gerichtlich verpflichtet, für Ruhe zu sorgen. Der Richter glaubt, dass sie nicht alle Einflussmöglichkeiten gegenüber der Tochter ausnutzt – schließlich war die Tochter noch nicht so laut, als ihr Vater noch lebte. Durch die Lautstärke wird das Recht der Nachbarn auf körperliche Unversehrtheit – also zum Beispiel ungestörte Nachtruhe – verletzt. Wenn jedoch festgestellt wird, dass die 82-Jährige nicht alles tut, um für Ruhe bei ihrer Tochter zu sorgen, drohen ihr Ordnungsgelder – und im schlimmsten Falle sogar Haft. Quelle: Spiegel Eine Kassiererin arbeitet 31 Jahre lang in einem Supermarkt an der Kasse. An einem Abend löst sie zwei liegen gebliebene Pfandbons ein und behält das Geld. Der Wert der Bons: 1,30 Euro. Der Arbeitgeber kündigt der Frau deswegen – sie habe sein Vertrauen missbraucht. Vorher gab es nie Probleme mit der Kassiererin. Ist die Kündigung gerecht?
Dieser Fall wurde 2011 als „Fall Emmely“ bekannt. In zwei Instanzen klagte die Kassiererin erfolglos: Der geringe Betrag des Geldes sei genauso wie ihre 31 Dienstjahre kein Grund, die Kündigung wegen eines Bagatellfalls zurückzuziehen. Schließlich kam der Fall jedoch zum Bundesarbeitsgericht. Das entschied, dass eine Abmahnung ausgereicht hätte. Der Fall Emmely ist aber eher eine Ausnahme: Auch Bagatelldelikte dürfen zu einer fristlosen Kündigung führen. Vor kurzem wurde die Kündigung eines Supermarktmitarbeiters rechtskräftig, der Pfandbons im Wert von etwa sechs Euro auf sich selbst ausgestellt und eingelöst hatte. Quelle: http://sz.de/1.957009
Dieser Fall wurde 2011 als „Fall Emmely“ bekannt. In zwei Instanzen klagte die Kassiererin erfolglos: Der geringe Betrag des Geldes sei genauso wie ihre 31 Dienstjahre kein Grund, die Kündigung wegen eines Bagatellfalls zurückzuziehen. Schließlich kam der Fall jedoch zum Bundesarbeitsgericht. Das entschied, dass eine Abmahnung ausgereicht hätte. Der Fall Emmely ist aber eher eine Ausnahme: Auch Bagatelldelikte dürfen zu einer fristlosen Kündigung führen. Vor kurzem wurde die Kündigung eines Supermarktmitarbeiters rechtskräftig, der Pfandbons im Wert von etwa sechs Euro auf sich selbst ausgestellt und eingelöst hatte. Quelle: http://sz.de/1.957009 Mainz, Oktober 2010: Drei junge Männer im Alter von 23, 24 und 27 Jahren, fahren nachts zu einer 16-jährigen Bekannten. Deren Mutter lässt sie zu ihrer Tochter in den Partykeller. Schon früher hatte das Mädchen lockere Beziehungen zu zwei der drei Männern geführt – in dieser Nacht ist sie jedoch nicht einverstanden, als einer der Männer Sex mit ihr will. Seine Freunde kommen ihm zu Hilfe und halten sie fest. Danach vergehen auch sie sich an der 16- Jährigen. Sie wehrt sich anfangs, gibt das jedoch bald auf. Der Fall kommt vor Gericht. Ein Gutachten soll klären, ob die junge Frau sich „ernsthaft gewehrt“ hat. Die Situation hätte von den drei Männern missverstanden werden können. Durch ihre Aussagen ersparen sie dem Opfer eine Aussage vor Gericht und entschuldigen sich bei dem Mädchen. Keiner der Männer ist vorbestraft.
Die Angeklagten kamen mit einer Bewährung und einem Schmerzensgeld von 9.000 Euro davon. Sie seien zu locker über das Nein der 16-Jährigen hinweg gegangen. Künftig sollten sie genauer darauf achten, wie Frauen auf Annäherungsversuche reagierten. Der Grund für die Tat sei möglicherweise das Verhalten der jungen Frau bei früheren Begegnungen gewesen, bei denen sie mit Sex einverstanden war. Quelle: Allgemeine Zeitung
Die Angeklagten kamen mit einer Bewährung und einem Schmerzensgeld von 9.000 Euro davon. Sie seien zu locker über das Nein der 16-Jährigen hinweg gegangen. Künftig sollten sie genauer darauf achten, wie Frauen auf Annäherungsversuche reagierten. Der Grund für die Tat sei möglicherweise das Verhalten der jungen Frau bei früheren Begegnungen gewesen, bei denen sie mit Sex einverstanden war. Quelle: Allgemeine Zeitung Ein Handwerksbetrieb aus Schleswig-Holstein installiert Elektrogeräte in mehreren Reihenhäusern. 18.800 Euro soll der Auftraggeber dafür zahlen. Davon sollen 5.000 Euro bar und ohne Vertrag bezahlt werden – so die Abmachung.
Für die Arbeiten, die mit 5.000 Euro in bar bezahlt werden sollen, gibt es keinen Vertrag. Das macht die Arbeit zur Schwarzarbeit und die ist in Deutschland verboten. Die Abmachung ist rechtlich also unwirksam: Bei ungültigem Vertrag gibt es auch kein Geld. Der Handwerksbetrieb bleibt auf seinen Kosten sitzen, während der Beklagte Glück hat. Er muss für die Arbeiten nicht bezahlen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. Quelle: FAZ
Für die Arbeiten, die mit 5.000 Euro in bar bezahlt werden sollen, gibt es keinen Vertrag. Das macht die Arbeit zur Schwarzarbeit und die ist in Deutschland verboten. Die Abmachung ist rechtlich also unwirksam: Bei ungültigem Vertrag gibt es auch kein Geld. Der Handwerksbetrieb bleibt auf seinen Kosten sitzen, während der Beklagte Glück hat. Er muss für die Arbeiten nicht bezahlen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. Quelle: FAZ Ein Mann ist auf einer Feier, trinkt – und will mit dem Auto nach Hause fahren. Dabei hat er 1,6 Promille Alkohol im Blut. Auf einer Landstraße fährt der 42-Jährige in eine Gruppe von Fußgängern. Zwei von ihnen sind sofort tot, ein anderer wird schwer verletzt. Der Autofahrer ist nicht zu schnell unterwegs. Und auch die Fußgänger sind betrunken und laufen womöglich zu weit auf der Straße. Es kommt zu einem Prozess. Was wäre ein gerechtes Urteil?
Der Mann wird wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt. Seine Strafe: Sechs Monate Haft – auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass die Ursache für den Unfall die Alkoholisierung des 42-jährigen war, der Richter ist anderer der Meinung, der Unfall hätte auch einem nüchternen Fahrer passieren können. Für die Staatsanwaltschaft war das Urteil nicht nachvollziehbar. Quelle: SWR
Der Mann wird wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt. Seine Strafe: Sechs Monate Haft – auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass die Ursache für den Unfall die Alkoholisierung des 42-jährigen war, der Richter ist anderer der Meinung, der Unfall hätte auch einem nüchternen Fahrer passieren können. Für die Staatsanwaltschaft war das Urteil nicht nachvollziehbar. Quelle: SWR Ein Vater bricht 1972 den Kontakt zu seinem Sohn ab. Der ist zu dieser Zeit gerade einmal 18 Jahre alt. Außerdem soll der Sohn nach seinem Tod nur den Pflichtteil erben, der vom Staat vorgeschrieben ist. Jahrzehntelang hört der Sohn nichts mehr von seinem Vater – 2013 erreicht ihn dann eine Rechnung: Für seinen inzwischen verstorbenen Vater soll er über 9.000 Euro Heim- und Unterhaltskosten übernehmen. Der Mann klagt dagegen. Er hatte nicht einmal gewusst, dass sein Vater in einem Heim leben musste. Wie hätten Sie entschieden?
Tatsächlich wurde die Klage des Sohnes abgewiesen: Kinder ab 18 Jahren müssen in Deutschland die Unterhaltskosten für ihre Eltern übernehmen wenn diese pflegebedürftig sind und selbst nicht mehr dafür aufkommen können. Das gilt auch wenn die Eltern den Kontakt zu ihren volljährigen Kindern schon vor Jahren abgebrochen haben. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Im vorliegenden Fall musste der Sohn also 9.000 Euro für die Heimkosten seines Vaters zahlen. Quelle: Spiegel
Tatsächlich wurde die Klage des Sohnes abgewiesen: Kinder ab 18 Jahren müssen in Deutschland die Unterhaltskosten für ihre Eltern übernehmen wenn diese pflegebedürftig sind und selbst nicht mehr dafür aufkommen können. Das gilt auch wenn die Eltern den Kontakt zu ihren volljährigen Kindern schon vor Jahren abgebrochen haben. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Im vorliegenden Fall musste der Sohn also 9.000 Euro für die Heimkosten seines Vaters zahlen. Quelle: Spiegel Zwei junge Männer sprechen Guiseppe M. und dessen Freund an einem U-Bahnhof in Berlin an. Sie wollen Zigaretten schnorren. Als der 23-Jährige sich weigert, beleidigen sie ihn und schlagen auf beide ein. Guiseppe flieht aus dem U-Bahnhof, einer der Männer verfolgt ihn. In seiner Angst läuft der 23-Jährige auf die Straße – ein Auto erfasst ihn und schleudert ihn gegen einen Laternenmast. Guiseppe stirbt noch am Unfallort, die Männer flüchten. Am selben Tag stellen sich die beiden Verfolger der Polizei und es kommt zu einem Gerichtsverfahren. Haben sie den 23-Jährigen zu Tode gehetzt?
Der Richter spricht von einer Tragödie. Ein junger Mensch sei sinnlos ums Leben gekommen. Er spricht den Hauptangeklagten, Guiseppes Verfolger, schuldig: Körperverletzung mit Todesfolge. Die Strafe ist jedoch überraschend niedrig. Nur zwei Jahre Haft – auf Bewährung. Der andere Angeklagte bekommt sogar vier Monate Haft auf Bewährung. Die Begründung: Wäre der 23-Jährige schräger auf die Straße gelaufen, würde er heute noch leben, so der Richter. Die Verfolgung sei keine Hetzjagd gewesen. Guiseppe sei zwar vor seinen Verfolgern geflohen, jedoch habe er keine Todesangst gehabt. Die Begründung des Richters ist schwer nachvollziehbar. Zwar werden die Angeklagten schuldig gesprochen, die Höhe der Strafe schwächt das Urteil jedoch deutlich ab. Quelle: Berliner Morgenpost
Der Richter spricht von einer Tragödie. Ein junger Mensch sei sinnlos ums Leben gekommen. Er spricht den Hauptangeklagten, Guiseppes Verfolger, schuldig: Körperverletzung mit Todesfolge. Die Strafe ist jedoch überraschend niedrig. Nur zwei Jahre Haft – auf Bewährung. Der andere Angeklagte bekommt sogar vier Monate Haft auf Bewährung. Die Begründung: Wäre der 23-Jährige schräger auf die Straße gelaufen, würde er heute noch leben, so der Richter. Die Verfolgung sei keine Hetzjagd gewesen. Guiseppe sei zwar vor seinen Verfolgern geflohen, jedoch habe er keine Todesangst gehabt. Die Begründung des Richters ist schwer nachvollziehbar. Zwar werden die Angeklagten schuldig gesprochen, die Höhe der Strafe schwächt das Urteil jedoch deutlich ab. Quelle: Berliner Morgenpost Ein Unternehmer hinterzieht Steuern seiner Firma in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Als seine Firma vor dem Aus steht und er einen Insolvenzantrag stellen müsste, zweigt er nochmals Geld aus dem Unternehmen ab. Als das herauskommt, wird der Unternehmer angeklagt. Wie hoch soll das Urteil ausfallen?
Ein hartes Urteil: Fünf Jahre und zehn Monate muss der Unternehmer ins Gefängnis. Ohne Bewährung. Mitentscheidend für die hohe Strafe ist laut dem Richter auch die Höhe der hinterzogenen Steuern: Bei einer Million Euro sei die Schmerzgrenze erreicht. Interessant: Dieses Gericht verurteilte auch Ex-FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß. Er hinterzog nach derzeitigen Schätzungen 28,5 Millionen Euro – und muss „nur“ für drei-einhalb Jahre ins Gefängnis. Ein gerechtes Urteil? Quelle: Innsalzach24
Ein hartes Urteil: Fünf Jahre und zehn Monate muss der Unternehmer ins Gefängnis. Ohne Bewährung. Mitentscheidend für die hohe Strafe ist laut dem Richter auch die Höhe der hinterzogenen Steuern: Bei einer Million Euro sei die Schmerzgrenze erreicht. Interessant: Dieses Gericht verurteilte auch Ex-FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß. Er hinterzog nach derzeitigen Schätzungen 28,5 Millionen Euro – und muss „nur“ für drei-einhalb Jahre ins Gefängnis. Ein gerechtes Urteil? Quelle: Innsalzach24 Ein Mann entführt einen Jungen und verlangt von dessen Eltern Lösegeld. Die Polizei kann den Entführer festnehmen, doch im Verhör schweigt er. Niemand außer ihm weiß, wo sich der Junge befindet, ob er tot oder lebendig ist. Die Polizei wird ungeduldig. Im Verhör droht ein Polizist dem Entführer auf Anweisung des damaligen Polizei-Vizepräsidenten „unvorstellbare Schmerzen“ an, wenn er nicht endlich verrät, wo er sein Opfer gefangen hält. Sie glauben, dem Jungen damit vielleicht noch das Leben retten zu können. In Wirklichkeit ist der Bankierssohn schon tot.
Bei dem Fall handelt es sich um eine Klage von Magnus Gäfgen aus dem Jahr 2002, der den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet hatte. Tatsächlich bekam er vom Oberlandesgericht Frankfurt Recht: Seine Menschenwürde sei bei dem Verhör durch die Folterdrohung verletzt worden. Das Land Hessen musste Gäfgen am Ende mehr als 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Da dieser noch Schulden bei der Justizkasse hatte, ging das Geld schließlich an den Staat. Die beiden Polizisten wurden zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.Polizei – Vizepräsident Daschner erhielt außerdem eine Geldstrafe von 10.800 Euro, der angeklagte Kriminalhauptkommissar eine Geldstrafe von 3.600 Euro. Ein Urteil, das bei vielen Empörung und Unverständnis hervorrief.
Bei dem Fall handelt es sich um eine Klage von Magnus Gäfgen aus dem Jahr 2002, der den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet hatte. Tatsächlich bekam er vom Oberlandesgericht Frankfurt Recht: Seine Menschenwürde sei bei dem Verhör durch die Folterdrohung verletzt worden. Das Land Hessen musste Gäfgen am Ende mehr als 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Da dieser noch Schulden bei der Justizkasse hatte, ging das Geld schließlich an den Staat. Die beiden Polizisten wurden zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.Polizei – Vizepräsident Daschner erhielt außerdem eine Geldstrafe von 10.800 Euro, der angeklagte Kriminalhauptkommissar eine Geldstrafe von 3.600 Euro. Ein Urteil, das bei vielen Empörung und Unverständnis hervorrief.Wie entscheidest du?
Quiz-Zusammenfassung
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Aber tun sie das?
Ob Uli Hoeneß, Gustl Mollath oder Ulvi K. – Wie wären die Fälle wohl ausgegangen, wenn du darüber hättest richten dürfen?Ergebnis
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Von Deutschland als einem Unrechtsstaat zu sprechen, wäre trotzdem zu drastisch. Oft handeln es sich um einzelne Fälle und Urteile. Trotzdem muss sich auch unser Rechtssystem manchmal eingestehen, dass Fehlurteile gefällt werden. Im Fall des unschuldig verurteilten Gustl Mollath beispielsweise kam diese Erkenntnis erst Jahre zu spät.
1. Frage
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3. Frage
4. Frage
Das Problem: Die 5.000 Euro werden nie gezahlt, obwohl alle Arbeiten erledigt sind. Der Handwerksbetrieb klagt gegen den Auftraggeber. Soll der Auftraggeber für die Arbeit bezahlen?
5. Frage
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8. Frage
9. Frage
Der Entführer wird schließlich wegen Mordes verurteilt. Später verklagt er die beiden Polizisten auf 10.000 Euro Schmerzensgeld. Er gibt an, er habe durch die Behandlung beim Verhör seelische Schäden genommen. Müssen die Polizisten zahlen?
Von:
- Elisabeth Heiß
- Dennis Just
- Lara Thiede
- Wim Wessel